Ausbildung zum Bodyguard
Bodyguards (Personenschützer, Leibwächter) arbeiten im privatwirtschaftlichen Sicherheitsdienst oder im öffentlichen Dienst.
Die Hauptaufgabe der Bodyguards besteht im rechtzeitigen Erkennen und Verhindern von Gefahren für und Angriffen auf ihre Schutzperson. Um dieser Aufgabe unter allen Bedingungen
in höchster Qualität gerecht zu werden, bedarf es unter anderem
Zielstrebigkeit, Ausdauer, analytisches Auffassungsvermögen, konzentriertes und
reaktionsschnelles Handeln sowie ein permanentes Training zum Erhalt der
geistigen und körperlichen Fitness.
Die Ausbildung zum Bodyguard richtet sich an Selbständige, die Personenschutz als
Dienstleistung anbieten wollen, aber auch an Einsteiger im Personenschutz, die
bereit sind, sich den ständig steigenden Anforderungen, die diese spezielle
Dienstleistung voraussetzt, zu stellen.
Teil 1: Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
Ausbildungsinhalte:
- Öffentliches Recht
- Zivilrecht
- Gewerberecht
- Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Teil 2: Personenschutz
Ausbildungsinhalte:
- Rolle des Bodyguards
- Einsatz als Bodyguard
- Ausrüstung des Bodyguards
- Umgang mit der Schutzperson
- Waffenlose Selbstverteidigung
- Personenschutzübung (Szenario: Gewaltandrohung gegen Schutzperson)
- Aufbaukurs Schießausbildung und Umgang mit Waffen
- Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung und Prüfung gem. § 7 WaffG
- Fahrsicherheits- und Sicherheitsfahrtraining
- Nichttechnische Durchsicht von Objekten und Fahrzeugen auf USBV
- Aspekte der Kriminologie, der Kriminalistik und der Kriminaltechnik
- Erste-Hilfe-Lehrgang
- Abschlussprüfung
Teil 3: Praktikum für geförderte Lehrgänge
- Im Rahmen eines Praktikums werden die theoretischen Kenntnisse mit den
praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmer verknüpft. Die Teilnehmer sollen in
die Lage versetzt werden, die Organisation und Umsetzung der Maßnahmen des
Personenschutzes den konkreten Erfordernissen entsprechend zu verwirklichen.
Ausbildungsdauer:
Zugangsvoraussetzungen:
- Volljährigkeit
- Führungszeugnis ohne relevanten Eintrag
- Eignungsgespräch
- Geistige und körperliche Fitness
- Flexibilität und Mobilität
- Führerschein Klasse B erwünscht
- Förderung durch das Arbeitsamt, Träger beruflicher Rehabilitation bzw. BFD möglich oder Selbstzahler
Abschluss:
- IHK-Bescheinigung bei bestandener Sachkundeprüfung
- Zertifikat des Bildungsträgers bei erfolgreichem Abschlusstest